Leitfaden "Schwanger in der Chirurgie"

Für Chirurginnen (in Weiterbildung) stellt eine Schwangerschaft oft eine größere Unterbrechung ihrer operativen Tätigkeit (und somit Weiterbildung) dar. Häufig wird ein Tätigkeitsverbot seitens des Arbeitgebers geradezu automatisch auf der Basis des Mutterschutzgesetzes ausgesprochen. Dies führt nicht selten zum Nichtbekanntgeben der Schwangerschaft seitens der Ärztinnen.

Gerade in der Frühschwangerschaft ist aber das werdende Kind besonders vulnerabel für Infektionen und Gefahrstoffe. Initiiert durch das Projekt FamSurg möchte das UKSH die Grundlage schaffen, den Kinderwunsch der Mitarbeiterin mit dem Wunsch nach Weiterführung der operativen Tätigkeit zu vereinbaren.

Die Klinik für Allgemeine Chirurgie am UKSH, Campus Lübeck, ist als Pilotklinik bestrebt, den Anteil von Chirurginnen durch die Etablierung familienfreundlicher Maßnahmen und Strukturen weiter zu erhöhen und zu festigen.

Der erarbeitete Leitfaden soll dazu dienen, Chirurginnen einen Überblick über bestehende Ansprüche und Möglichkeiten für Ihre Arbeit im OP zu geben. Er soll anregen, das Berufsleben bzw. den beruflichen Wiedereinstieg nach der Geburt des Kindes frühzeitig zu planen. Gleichzeitig soll er eine Hilfestellung sein, sich der Herausforderung einer familienfreundlichen und am Lebenslauf orientierten Personalpolitik in der Chirurgie zu stellen und den Dialog zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin zu fördern.

Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass eine Tätigkeit im OP während der Schwangerschaft auf Freiwilligkeit beruht.

Den ausführlichen Leitfaden finden Sie hier.

Zurück

Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, dem Europäischen Sozialfonds für Deutschland und der Europäischen Union